Aktuell wird verstärkt öffentlich über die Funktionen innerhalb von Microsoft 365 diskutiert, die es ermöglichen, Arbeitsgewohnheiten von Mitarbeitern zu analysieren. Im Fokus stehen dabei folgende Fragen: Ist es legitim, Daten zur Nutzung von Microsoft 365 Komponenten auszuwerten? Und dürfen diese Auswertungen Administratoren und anderen Benutzergruppen gestellt werden? In diesem Kontext wird mit entsprechenden Aspekten wie der DSGVO und betrieblicher Mitbestimmung argumentiert, und auch eventuell eingeschränkte Persönlichkeitsrechte werden angeführt.
Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung in der Einführung von Microsoft 365 Lösungen möchten wir dieses Thema von der Praxisseite beleuchten.