Das Wunderbare an der CSRD und den damit einhergehenden Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (englisch: European Sustainability Reporting Standards, ESRS) ist, dass Maßnahmen eingefordert werden, die eine grundlegende Auseinandersetzung mit der eigenen Unternehmung unvermeidbar machen. Denn man muss sich zwangsläufig mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
Habt ihr einen Übergangsplan mit verbindlichen und monetär versehenen, konkreten Zielen im Einklang mit der Wissenschaft?
Prüft ihr eure Lieferketten hinsichtlich ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabezogenen Risiken?
Habt ihr Anreize für das Management geschaffen, die in Verbindung mit dem Erreichen der Nachhaltigkeitsziele stehen?
Gab es Compliance-Verstöße und wie wurden diese aufgearbeitet?
Gefordert werden keine Klimaziele im Einklang mit der Wissenschaft. Gefordert wird eine Aussage, ob man diese Ziele hat, und falls nicht, ob man plant, welche zu haben. Damit gelingt der Regulatorik, die nachhaltige Transformation ein bisschen voranzutreiben. Nun können die Verantwortlichen für Nachhaltigkeit und Berichterstattung Bezug auf die Anforderungen nehmen und dem Management u. a. vermitteln: „Für ESRS E1 Klimawandel wird erwartet, dass wir eine Aussage dazu machen, wie wir unsere Emissionen reduzieren und ob wir Grünstrom beziehen.“